Informationen zu Elektro- u. Elektronikgeräten

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien:

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

·         1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der bei „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ angegebenen Adresse unentgeltlich abgeben.

·         2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. 
Bei Batterien,

die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber,
mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder
mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,

befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

·         3. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. 

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 

·         4 .Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das sind solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind, zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömungen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen) dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die vom Altgerät nicht umschlossen sind, sind dabei vor der Abgabe an eine wie nachfolgend beschriebene Erfassungsstelle zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Abs. 5 Satz 2, Satz 3 Elektrogesetz im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung von anderen Altgeräten separiert, um diese für die Verwertung vorzubereiten. 

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Altgeräte identifiziert werden, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. 

Wir haben zu diesem Zweck Stellen für Sie eingerichtet, unter denen Sie

o    Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, auch dann kostenlos abgeben können, wenn Sie kein Neugerät gekauft haben,

o    Großgeräte zur Entsorgung abgeben können, wenn Sie zuvor oder gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der gleichen Geräteart kaufen bzw. gekauft haben, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das neue Gerät hat (Beispiel: Sie kaufen eine neue Waschmaschine und können dafür Ihre alte Waschmaschine abgeben).



Sie finden die nächstgelegene Rückgabestelle auf den Seiten unseres Recyclingpartners Interseroh 

https://www.interseroh.de/weee-annahmestellen

Bitte fordern Sie vorab über die Seite des Recyclingpartners Interseroh einen Rückgabeschein an. Nach Prüfung erhalten Sie einen Voucher, den Sie bei Abgabe des Altgeräts vorlegen müssen. Wir nehmen außerdem Ihr Altgerät bei Anlieferung eines neuen (typgleichen) Elektrogeräts, das Sie unter https://www.price-guard.de gekauft haben, kostenlos zurück und entsorgen es fachgerecht; Sie müssen uns in diesem Fall jedoch spätestens unmittelbar nach dem Kauf über Ihren Wunsch informieren, ein Altgerät zur Entsorgung zu geben. Beachten Sie bitte weiter, dass das Gerät frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein muss. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Tauen Sie Kühl- und Gefriergeräte vorher ab; entfernen Sie bei einer Waschmaschine jegliches Wasser (auch aus Zulaufschläuchen und dem Flusensieb). Bitte verpacken Sie das Gerät transportsicher. Kaufen Sie bei uns vor Ort ein Elektrogerät, können Sie Ihr typgleiches Altgerät dort ebenfalls kostenlos abgeben. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, dürfen dort in haushaltsüblichen Mengen auch dann unentgeltlich zurückgegeben werden, wenn Sie kein neues Gerät gekauft haben. Natürlich stehen Ihnen zur Rückgabe Ihres Altgeräts auch die kommunalen Wertstoffhöfe zur Verfügung. Öffnungszeiten finden Sie auf den Seiten Ihrer Kommune.

·         5. Hinweis zum Schutz Ihrer Daten
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen sollten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener und sensibler Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.


Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. 

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Diese finden Sie auch auf der Website von Interseroh. 

2.Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie bei der Firma Interseroh.

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 

4.Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Vertreiber-Information gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG

 


Altgeräte

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG 3) verpflichtet uns als Händler und Sie als Verbraucher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nicht mehr benötigten Elektro- und Elektronikgeräten. 

Wir nehmen daher, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Ihr Altgerät nicht nur im Rahmen von Onlinekäufen zurück, sondern sehen eine Rücknahme vor allem auch im Ladenlokal vor, um vor Ort eine fachgerechte Entsorgung in Kooperation mit einem professionellen Entsorgungsunternehmen zu gewährleisten. 

Angesichts dieser verschiedenen Optionen bitten wir Sie, speziell bei Onlinebestellungen abzuwägen, ob Sie statt des Rücktransports eines Altgerätes über weite Strecken aus ökologischen Gründen nicht besser eine schnelle und umweltschonende Entsorgung vor Ort vorziehen möchten.

Altgeräte-Kennzeichnung, Batterien/Akkus/Lampen, personenbezogene Daten

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne markiert sind, dürfen Sie nicht über den Hausmüll entsorgen. 

Sie sind verpflichtet, diese bei einer zugelassenen Rücknahmestelle abzugeben. Das kann ein lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof sein, oder wir als Fachhändler.

Das Gerät kann weitere Markierungen mit folgender Bedeutung haben:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut (also den Geräten entnehmbar sind), sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vor der Rückgabe getrennt werden. Auch dafür stellen wir Sammelbehälter kostenlos für Sie bereit. 

Für die Löschung eventueller personenbezogener Daten auf dem Altgerät sind Sie selbst verantwortlich, bitte löschen Sie diese vor der Abgabe.

Rücknahme von Altgeräten

Altgeräte mit einer Kantenlänge von jeweils höchstens 25 cm können Sie unabhängig vom Kauf neuer Produkte in haushaltsüblicher Menge kostenlos in unserem Ladenlokal abgeben. Wir kümmern uns um eine fachgerechte Entsorgung. 

Größere Altgeräte, bei denen das ElektroG eine Rücknahme definiert, nehmen wir bei Neukauf eines typgleichen Geräts ebenfalls gerne kostenfrei zurück.

Rücknahme von Altgeräten bei Versand im Rahmen von Onlinebestellungen

Für bestimmte Gerätekategorien können Sie beim Kauf eines Neugerätes die Rücknahme und Entsorgung eines typgleichen Altgerätes beauftragen. Diesen Service können Sie im Warenkorb auswählen.

Großgeräte, die per Spedition geliefert werden

Sofern ein Neugerät aufgrund seiner Abmessungen oder Gewichts nicht per Paketdienst versendbar ist, beauftragen wir entweder eine Spedition mit der Auslieferung oder liefern Ihr neues Gerät selbst. Dabei wird auf Wunsch ein typgleiches Altgerät kostenlos mitgenommen und danach fachgerecht entsorgt. Sie müssen diesen Wunsch im Bestellprozess durch Ankreuzen der Option „Altgerätemitnahme“ im Warenkorb mitteilen. 

Das Altgerät muss zum Zeitpunkt und am Ort der Anlieferung des Neugerätes zur Rückgabe bereitstehen. Es muss frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Das Gerät darf keine Flüssigkeiten verlieren (Kühl- und Gefriergeräte abtauen, bei Waschmaschinen Zulaufschläuche und Flusensieb entfernen), Anbauteile wie Schläuche, Kabel etc. müssen transportsicher angebracht sein. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein.

Geräte, die per Paketdienst geliefert werden

Sofern es sich beim Neugerät um ein Produkt handelt, das per Paketdienst versendet wird, kann aus logistischen Gründen die Rücknahme nicht direkt mit der Anlieferung verbunden werden. Sofern Sie eine Rücknahme eines typgleichen Altgerätes im Bestellprozess beauftragen, organisieren wir eine Abholung durch einen Paketdienst.

Bitte beachten Sie, dass dabei kein Wunsch-Datum vereinbart werden kann. Am Tag der Abholung, den wir Ihnen nach Abstimmung mit dem Paketdienst bekannt geben, muss das Altgerät in einem Zeitfenster von 08:00-20:00 Uhr zur Übergabe bereitstehen. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein. Es muss transportsicher verpackt sein und die Sendung darf in Abmessungen und Gewicht die Maximalwerte eines Paketes nicht übersteigen.

 

Wir haben die Firma Interseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Die Rücknahmestellen sind unter dem Link
https://www.interseroh.de/weee-annahmestellen veröffentlicht.

 

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

Kleingeräte (alle Kantenlängen kleiner/gleich 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden. 

Großgeräte (mindestens eine Kantenlänge größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu“ an den Rücknahmestellen abgegeben werden – das heißt: Kaufen Sie ein Neugerät in unserem Shop, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Kühlgerät, Waschmaschine, Elektroherd, Fernseher, etc.) bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät auf der Webseite der Interseroh unter https://www.interseroh.de/weee-annahmestellen